Unser Garantieversprechen auf einen blick
- ✓ Zertifizierter Fachhändler
- ✓ Servicepartner mit eigener Werkstatt
- ✓ Garantieverlängerungs- Pakete
Geräte mit unserem 5 Jahre Garantiesiegel
Langfristig sicher. Ohne Aufpreis.
Wenn unser goldenes Garantiesiegel bereits in der Produktbeschreibung enthalten ist, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Im Kaufpreis ist bereits die 5-Jahres-Garantie inbegriffen.
Das steckt dahinter
Jedes bei uns gekaufte Gerät wird bereits beim Einkauf versichert – zum Beispiel über die Wertgarantie oder den Händlerverbund MIOMONDO und ihrer Versicherer. Dank der großen Zahl verkaufter Geräte können wir diesen Schutz besonders effizient organisieren und diesen Kostenvorteil direkt an Sie weitergeben. So profitieren Sie von einer Garantieverlängerung ohne Aufpreis und unserem persönlichen Service – auch nach dem Kauf.
Keine zusätzlichen Kosten
Die Garantieverlängerung ist bereits beim Kauf enthalten. Auf der Rechnung finden Sie den entsprechenden Vermerk.
keine eigene Versicherung
unsere Geräte werden versichert! das heißt zusätzliche Sicherheit. Nicht wir kommen für einen Schaden auf, sondern dieser wird durch eine Versicherung reguliert.
Schadenabwicklung
Das Wort „Versicherung“ klingt für viele nach Papierkram. Bei uns bleibt Ihnen dieser Aufwand erspart: Sie senden Ihr Gerät an uns, wir kümmern uns um die Reparatur und schicken es Ihnen zurück. Auch die gesamte Abwicklung im Hintergrund übernehmen wir für Sie.
Über 20 Jahre Erfahrung
Um uns vom Wettbewerb abzuheben, bieten wir Ihnen langfristige Sicherheit und persönlichen Service. Dieses Versprechen halten wir seit 2004.
techni-com GmbH
Paulinstraße 146
54292 Trier
+49651 9947377
www.kaffee-technik-trier.de>
Häufige Fragen zur Garantie
Was bedeutet das 5-Jahre-Garantiesiegel?
Ist das Siegel in der Produktbeschreibung Ihres Geräts angegeben, ist die 5-Jahres-Garantie bereits im Kaufpreis enthalten. Sie müssen dafür nichts zusätzlich buchen.
Wie melde ich einen Garantiefall?
Wenden Sie sich im Störfall an uns. Wir besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen und kümmern uns um die Abwicklung und Reparatur.
Entstehen für die Garantie zusätzliche Kosten?
Bei Geräten mit dem 5-Jahre-Garantiesiegel ist die Garantieverlängerung laut Produktbeschreibung bereits im Kaufpreis enthalten. Der entsprechende Vermerk steht auf Ihrer Rechnung.
Wer übernimmt die Schadenregulierung?
Die Geräte sind über einen Versicherungspartner abgesichert. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und koordinieren den Reparaturprozess.
Gilt die Garantie für jedes Gerät?
Die 5-Jahres-Garantie gilt für Geräte, bei denen das Garantiesiegel in der Produktbeschreibung ausgewiesen ist. Prüfen Sie bitte die Angaben beim jeweiligen Produkt.
Was ist abgedeckt?
Für beide Garantiezeiträume gelten die jeweiligen Garantiebedingungen. Die konkrete Abdeckung richtet sich nach den Bedingungen des Herstellers beziehungsweise der Garantieverlängerung.
| Abdeckung | Herstellergarantie bis 24 Monate |
Garantieverlängerung bis Ende des 5. Jahres |
|---|---|---|
| Konstruktionsfehler | ✓ | ✓ |
| Materialfehler | ✓ | ✓ |
| Herstellungsbedingte Mängel | ✓ | ✓ |
| Elektronik und Software | ✓ | ✓ |
| Display | ✓ | ✓ |
| Heizelemente und Sensoren | ✓ | ✓ |
| Pumpen, Antriebe und Motoren | ✓ | ✓ |
| Mahlwerk und Brühgruppe | ✓ | ✓ |
| Wartungsarbeiten | ✕ | ✕ |
| Versandkosten zum Händler | ✓Hin u. Rückversand | ✕Hinversand auf eigene Kosten; den Rückversand übernehmen wir. |
unsere Garantielaufzeiten:
2 Jahre Garantie
Gesetzliche Herstellergarantie
der Basic Schutz
- ✓ 24 Monate
- ✓ direkter Hersteller Support
- ✓ direkt vom Fachhändler
5 Jahre Garantie
Zusatzgarantie mit Garantiezertifikat
auf alles mit unserem goldenen 5 Jahre Logo
- ✓ auf alle Nivona und Jura Kaffeevollautomaten
- ✓ 5 Jahre Langzeitschutz
- ✓ direkt vom Fachhändler
7 Jahre Garantie
Zusatzgarantie technicom
nur in Aktionszeiträumen verfügbar
- ✓ geringer Aufpreis
- ✓ maximale Sicherheit
- ✓ direkt vom Fachhändler
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§1 Lieferzeiten
- Liefertermine, die bei Vertragsverhandlungen vereinbart werden, bedürfen der Schriftform
- Kommt es zu einer Verzögerung der Leistung des Verkäufers, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm festzusetzenden angemessenen Frist zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen
- Der Umfang der Haftung ergibt sich aus § 6 der AGB
§2 Eigentumsvorbehalt
- Die Einigung zur Eigentumsübertragung ist aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
- Der Käufer verwahrt den Kaufgegenstand unentgeltlich für den Verkäufer. Er hat den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln.
- Der Käufer darf über den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand nicht verfügen und hat Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls mitzuteilen.
- Der Verkäufer kann nach erfolgtem Rücktritt vom Kaufvertrag im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung durch den Käufer von diesem den Kaufgegenstand herausverlangen. Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlossen.
§3 Gefahrübergang und Annahmeverzug
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht mit der Übergabe an den Käufer auf diese über.
- Gleiches gilt, soweit der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten ernsthaft und endgültig erklärt den Kaufgegenstand nicht abnehmen zu wollen (Annahmeverzug).
- Dauert der Annahmeverzug länger als drei Wochen an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen.
§ 4 Rücktritt
- Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht befreit, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat, wenn die endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf höherer Gewalt beruht und der Verkäufer in den vorgenannten beiden Fällen die bestellten Waren nicht zu für ihn zumutbaren Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer in angemessener Frist zu benachrichtigen und die Gegenleistung des Käufers zu erstatten.
- Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen falsche Angaben gemacht hat, es sei denn der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse.
§5 Gewährleistung
- Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
- Abweichend davon wird vereinbart:
- Die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln beträgt bei gebrauchten Sachen lediglich ein Jahr ab Lieferung bzw. Übergabe des Kaufgegenstandes beträgt, dies gilt nicht, soweit die Haftung des Verkäufers auf Vorsatz beruht, er eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.
- Für die Haftung auf Schadensersatz gilt § 6 AGB.
§ 6 Haftung
- Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe der Hälfte des vereinbarten Kaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftungsbeschränkung nach § 6.1 AGB gilt nicht für die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
§ 7 Speicherung von Daten
Der Käufer ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb des Verkäufers auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergaben der gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 8 Gerichtsstandsvereinbarung
Als Gerichtsstand gilt Trier als vereinbart, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand April 2013