Die Lelit William PL71 ist eine hochwertige Espressomühle, mit der Sie kinderleicht Kaffeebohnen für Ihren Espresso mahlen können. Sie stellt den optimalen Begleiter für eine Lelit Siebträgermaschine dar. Das Gehäuse der Mühle besteht aus schwarzem Kunststoff und mattem Edelstahl. Durch ihre handliche Größe und ihr Gewicht von nur 6 kg ist die PL71 ein perfekter Begleiter bei der morgendlichen Kaffeezubereitung.
Der Bohnenbehälter bietet Platz für bis zu 350 g Kaffeebohnen. Mithilfe einer Taste können Sie die gewünschte Zeit des Mahlvorgangs einstellen. Die PL71 arbeitet mit einem hochwertigen Scheibenmahlwerk und mahlt Ihre Bohnen in jedem gewünschten Grad.
Wünschen Sie sich einen anderen Mahlgrad, ist dies mit der PL71 ebenso kein Problem: Über das Drehen des Rings lässt sich der Kaffee jeweils feiner oder gröber mahlen, sodass Sie Ihren Kaffee immer im gewünschten Mahlgrad erhalten. Mithilfe der Tasten können Sie zwischen 1 oder 2 Dosen gemahlenen Kaffees wählen und erhalten so immer genau die benötigte Menge für Ihren Espresso. Die Lelit William PL71 ist mit einer Rutsche ausgestattet, durch die der gemahlene Kaffee in einen Filterträger Ihrer Wahl fällt.
Letzteren können Sie bequem auf der Siebträgerhaltung aus Edelstahl platzieren. Auf Wunsch kann die Rutsche rückwärts oder vorwärts bewegt werden, um den Kaffee genau mittig in den Siebträger fallen zu lassen. Eine entnehmbare Pulverschale für aufgefangene Kaffeereste ist ebenso im Paket enthalten.
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§1 Lieferzeiten
Liefertermine, die bei Vertragsverhandlungen vereinbart werden, bedürfen der Schriftform
Kommt es zu einer Verzögerung der Leistung des Verkäufers, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm festzusetzenden angemessenen Frist zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen
Der Umfang der Haftung ergibt sich aus § 6 der AGB
§2 Eigentumsvorbehalt
Die Einigung zur Eigentumsübertragung ist aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
Der Käufer verwahrt den Kaufgegenstand unentgeltlich für den Verkäufer. Er hat den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln.
Der Käufer darf über den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand nicht verfügen und hat Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls mitzuteilen.
Der Verkäufer kann nach erfolgtem Rücktritt vom Kaufvertrag im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung durch den Käufer von diesem den Kaufgegenstand herausverlangen. Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlossen.
§3 Gefahrübergang und Annahmeverzug
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht mit der Übergabe an den Käufer auf diese über.
Gleiches gilt, soweit der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten ernsthaft und endgültig erklärt den Kaufgegenstand nicht abnehmen zu wollen (Annahmeverzug).
Dauert der Annahmeverzug länger als drei Wochen an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen.
§ 4 Rücktritt
Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht befreit, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat, wenn die endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf höherer Gewalt beruht und der Verkäufer in den vorgenannten beiden Fällen die bestellten Waren nicht zu für ihn zumutbaren Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer in angemessener Frist zu benachrichtigen und die Gegenleistung des Käufers zu erstatten.
Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen falsche Angaben gemacht hat, es sei denn der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse.
§5 Gewährleistung
Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Abweichend davon wird vereinbart:
Die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln beträgt bei gebrauchten Sachen lediglich ein Jahr ab Lieferung bzw. Übergabe des Kaufgegenstandes beträgt, dies gilt nicht, soweit die Haftung des Verkäufers auf Vorsatz beruht, er eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Für die Haftung auf Schadensersatz gilt § 6 AGB.
§ 6 Haftung
Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe der Hälfte des vereinbarten Kaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftungsbeschränkung nach § 6.1 AGB gilt nicht für die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
§ 7 Speicherung von Daten Der Käufer ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb des Verkäufers auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergaben der gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 8 Gerichtsstandsvereinbarung Als Gerichtsstand gilt Trier als vereinbart, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.